Liebe Mitglieder,
unsere Vereinssatzung wurde überarbeitet! Die bisherige Version war bereits einige Jahre alt und entsprach nicht mehr ganz den Anforderungen der heutigen Zeit. Allein Begriffe wie „ehrenhaft“ sind heute kaum noch gebräuchlich.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
1. Allgemeine Modernisierung & sprachliche Anpassungen
- Der Begriff „ehrenhaft“ wurde aus der Definition der Mitgliedschaft entfernt (vorher: „Mitglied kann jeder Ehrenhafte beiderlei Geschlechts werden“).
- Der Hinweis auf geschlechtsneutrale Formulierungen wurde in der neuen Satzung explizit ergänzt.
- Bestimmte Begriffe wurden modernisiert oder klarer formuliert (z. B. „Schatzmeister“ → „Kassenwart“).
2. Änderungen in der Mitgliedschaft (§ 2-3)
- Der Aufnahmeantrag kann nun auch elektronisch gestellt werden (bisher nur schriftlich).
- Fristen für Beitragssäumigkeit angepasst:
- Bisher: Streichung aus dem Mitgliedsverzeichnis nach 12 Monaten Zahlungsverzug.
- Neu: Streichung bereits nach 6 Monaten, jedoch mit einer zweiwöchigen Frist zur Nachzahlung.
- Die Regelung zum Austritt aus dem Verein wurde präzisiert:
- Bisher: Keine feste Austrittsfristen.
- Neu: Austritt ist nur noch zum 30.06. oder 31.12. mit einem Monat Frist möglich.
3. Präzisierungen in Vorstand & Vereinsausschuss (§ 8-9)
- Die Zusammensetzung des Vorstandes bleibt gleich, aber die Aufgabenverteilung wurde klarer definiert.
- Der 1. Vorsitzende kann jetzt eigenständig Verbindlichkeiten bis 1.000 € eingehen (vorher 500 €).
- Der Vorstand kann ohne Zustimmung des Vereinsausschusses Verbindlichkeiten bis 2.500 € eingehen.
- Der Vereinsausschuss kann nun Personen benennen, die nicht explizit in der Satzung stehen, um flexibel auf Vereinsbedürfnisse zu reagieren.
4. Datenschutz aufgenommen (§ 12)
- Neu eingefügter Paragraf: Datenschutz wurde als eigener Punkt in die Satzung aufgenommen.
- Die Datenschutzordnung wird durch den Vereinsausschuss beschlossen.
5. Mitgliederversammlung & Wahlen (§ 10)
- Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen nun über die Homepage, nicht mehr über die Tagespresse.
- Der Termin der Jahreshauptversammlung wurde flexibler gestaltet:
- Bisher: „Möglichst im Januar, spätestens in der ersten Februarhälfte.“
- Neu: „Möglichst im ersten Quartal des Jahres.“
- Es wurden digitale Mitgliederversammlungen als Möglichkeit aufgenommen (bei außergewöhnlichen Umständen).
6. Einführung einer Salvatorischen Klausel (§ 14)
- Falls einzelne Bestimmungen der Satzung unwirksam sind oder eine Lücke besteht, bleibt die Satzung dennoch gültig.
- Die Vorstandschaft ist ermächtigt, notwendige Anpassungen vorzunehmen.
7. Sonstige Änderungen & Klarstellungen
- Die Regelungen zur Kassenprüfung (§ 11) wurden genauer definiert.
- Die Bestimmungen zur Auflösung des Vereins (§ 13) wurden beibehalten, jedoch sprachlich präzisiert.
Fazit
Die neue Satzung sorgt für klare Definitionen, zeitgemäße Anpassungen und mehr Rechtssicherheit. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Modernisierung der Sprache & Begriffe
- Einführung einer Datenschutzregelung
- Klarere Fristen für Mitgliedschaft & Finanzen
- Erweiterte Befugnisse für den Vorstand
- Digitale Mitgliederversammlungen möglich
- Salvatorische Klausel für mehr Rechtssicherheit
Falls du noch eine detailliertere Übersicht möchtest (z. B. in Tabellenform), sag einfach Bescheid! 😊
Ansonsten bleibt vieles beim Alten. Die neue Satzung wird in der kommenden Jahreshauptversammlung offiziell beschlossen.
Du hast bereits jetzt die Möglichkeit, die neue und die alte Satzung einzusehen:
📄 Neuen Satzungsentwurf ansehen
📄 Alte Satzung ansehen
📄 Datenschutzverordnung des TSV Oberalteich
Für Fragen oder Anmerkungen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Euer TSV Oberalteich
(Online seit 05.03.2025)